Einlagerung Kurzwaffe

10,00 €*

Produktnummer: SW10300
Produktinformationen "Einlagerung Kurzwaffe"
Einlagerung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen

Einmalige Gebühr:

Für die Übernahme und Registrierung der Waffen im Nationalen Waffenregister.   Die Gebühr wird erhoben je Schusswaffe bzw. je wesentlichem Waffenteil (bei Wechselsystemen, Schalldämpfern, etc.)

35,00€

Laufende Gebühren:

10,00€ je Kurzwaffe, bzw. je wesentlichem Waffenteil (Wechselsystem, Schalldämpfer, etc.) / pro Monat



Hinweise:

- Es erfolgt keine Einlagerung von Zubehör bzw. Anbauteilen wie zB Optiken, Zweibeinen. Diese müssen vor Übernahme demontiert werden.

- Die Gebührenrechnung wird bei Übernahme der Waffen erstellt. In der Regel erfolgt eine Berechnung von – sechs - Monaten im Voraus. Bei längerer Einlagerdauer erfolgt die Nachberechnung für weitere – sechs – Monate nach Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums. Bei kürzerer Einlagerdauer erfolgt eine Erstattung. Der Abrechnungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats.

- Die Waffen verbleiben im Eigentum Einlagerers und werden lediglich waffenrechtlich zwecks Einlagerung übertragen.

- Bei Nichtzahlung der Lagergebühren innerhalb einer Frist von – sechs – Monaten, erfolgt eine Eigentumsübertragung zwecks Veräußerung der Lagerware zur Deckung der Lagerkosten.



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