Einlagerung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
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Einlagerung Kurzwaffe
Einlagerung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen Einmalige Gebühr: Für die Übernahme und Registrierung der Waffen im Nationalen Waffenregister.   Die Gebühr wird erhoben je Schusswaffe bzw. je wesentlichem Waffenteil (bei Wechselsystemen, Schalldämpfern, etc.) 35,00€ Laufende Gebühren: 10,00€ je Kurzwaffe, bzw. je wesentlichem Waffenteil (Wechselsystem, Schalldämpfer, etc.) / pro Monat Hinweise: - Es erfolgt keine Einlagerung von Zubehör bzw. Anbauteilen wie zB Optiken, Zweibeinen. Diese müssen vor Übernahme demontiert werden. - Die Gebührenrechnung wird bei Übernahme der Waffen erstellt. In der Regel erfolgt eine Berechnung von – sechs - Monaten im Voraus. Bei längerer Einlagerdauer erfolgt die Nachberechnung für weitere – sechs – Monate nach Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums. Bei kürzerer Einlagerdauer erfolgt eine Erstattung. Der Abrechnungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats. - Die Waffen verbleiben im Eigentum Einlagerers und werden lediglich waffenrechtlich zwecks Einlagerung übertragen. - Bei Nichtzahlung der Lagergebühren innerhalb einer Frist von – sechs – Monaten, erfolgt eine Eigentumsübertragung zwecks Veräußerung der Lagerware zur Deckung der Lagerkosten.
Produktnummer: SW10300
Hersteller: SPARTAC

10,00 €*
Einlagerung Langwaffe
Einlagerung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen Einmalige Gebühr: Für die Übernahme und Registrierung der Waffen im Nationalen Waffenregister.   Die Gebühr wird erhoben je Schusswaffe bzw. je wesentlichem Waffenteil (bei Wechselsystemen, Schalldämpfern, etc.) 35,00€ Laufende Gebühren: 15,00€ je Langwaffe, bzw. je wesentlichem Waffenteil (Wechselsystem, Schalldämpfer, etc.) / pro Monat Hinweise: - Es erfolgt keine Einlagerung von Zubehör bzw. Anbauteilen wie zB Optiken, Zweibeinen. Diese müssen vor Übernahme demontiert werden. - Die Gebührenrechnung wird bei Übernahme der Waffen erstellt. In der Regel erfolgt eine Berechnung von – sechs - Monaten im Voraus. Bei längerer Einlagerdauer erfolgt die Nachberechnung für weitere – sechs – Monate nach Ablauf des ersten Abrechnungszeitraums. Bei kürzerer Einlagerdauer erfolgt eine Erstattung. Der Abrechnungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats. - Die Waffen verbleiben im Eigentum Einlagerers und werden lediglich waffenrechtlich zwecks Einlagerung übertragen. - Bei Nichtzahlung der Lagergebühren innerhalb einer Frist von – sechs – Monaten, erfolgt eine Eigentumsübertragung zwecks Veräußerung der Lagerware zur Deckung der Lagerkosten.
Produktnummer: SW10301
Hersteller: SPARTAC

15,00 €*